Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlagen für Beratung, Gestaltung, handwerkliche Ausführung sowie Warenverkauf und individuelle Farbmischungen.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der ENOP GmbH, Bahnhofstraße 44, 74254 Offenau, die unter dem Marktauftritt „ISO Premium Finishes“ Leistungen und Waren anbietet. Vertragspartner des Kunden bleibt die ENOP GmbH.

Die AGB gelten insbesondere für separat vergütete gestalterische Farb-, Material- und Designberatung, Maler-, Tapezier-, Spachtel-, Mikrozement-, Akustik-, Wand-, Decken- und sonstige Oberflächenarbeiten sowie für Verkauf, Anmischung, Abholung und Versand von Farben, Tapeten und ergänzenden Materialien.

Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote gehen vor. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

2. Verbraucher, Unternehmer und Einsatzgebiet

Wir schließen Verträge sowohl mit Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch mit Unternehmern (§ 14 BGB). Besondere Unternehmerregelungen gelten nur, wenn der Kunde tatsächlich als Unternehmer handelt.

Leistungen und Waren werden nach der derzeitigen Geschäftspraxis ausschließlich innerhalb Deutschlands angeboten beziehungsweise ausgeführt.

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind unverbindliche Leistungsinformationen und kein bindendes Angebot. Das Absenden des Anfrageformulars begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.

Ein Vertrag kann – abhängig vom konkreten Vorgang – insbesondere durch Unterschrift auf einem Angebot, Annahme per E-Mail oder WhatsApp, telefonische Annahme, schriftliche Auftragsbestätigung, Abschluss beim Kunden vor Ort oder Abschluss in unseren Geschäftsräumen zustande kommen. Entscheidend ist, dass sich beide Seiten über die wesentlichen Vertragsinhalte verbindlich geeinigt haben.

Bei Verbraucherverträgen werden die jeweils gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen und – soweit einschlägig – Widerrufsunterlagen rechtzeitig bereitgestellt.

4. Gestalterische Beratung – keine technische Planung

Farb-, Material- und Designberatung ist eine separat kostenpflichtige Leistung, sofern nicht im konkreten Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Sie ist weder automatisch kostenlos noch automatisch Bestandteil eines späteren Ausführungsauftrags.

Die Beratung ist ausschließlich gestalterisch. Unter ISO Premium Finishes werden keine technischen Planungs-, Ingenieur-, Statik-, Bauphysik-, Berechnungs- oder sonstigen verbindlichen Fachplanungsleistungen geschuldet, sofern ein gesonderter Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes regelt.

5. Leistungsumfang und Einsatz von Nachunternehmern

Art, Umfang, Material, Flächen, Untergrundvorbereitung, Ausführungsstandard, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, sind nicht geschuldet.

Die ENOP GmbH darf zur Vertragserfüllung geeignete Nachunternehmer oder eigenständige Fachbetriebe einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartner. Dies kann insbesondere den Ausbau von Schwimmhallen mit dem ISO-PLUS-SYSTEM betreffen. Änderungen oder Zusatzleistungen werden vor Ausführung abgestimmt.

6. VOB/B

Bei bestimmten Aufträgen kann die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) ausdrücklich als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Sie gilt nicht automatisch.

Die VOB/B wird nur einbezogen, wenn dies im konkreten Vertrag ausdrücklich vereinbart und der vollständige Text rechtzeitig zugänglich gemacht beziehungsweise übergeben wird. Gegenüber Verbrauchern gehen zwingende verbraucherschützende Vorschriften und eine gesetzliche Inhaltskontrolle vor.

7. Mitwirkung des Kunden und Untergrund

Der Kunde stellt vereinbarte Zugänge, Arbeitsflächen und erforderliche Informationen rechtzeitig bereit und informiert über bekannte Besonderheiten und Gefahren, insbesondere Feuchtigkeit, Schadstoffe, Asbestverdacht, verdeckte Leitungen, Altbeschichtungen oder sonstige Risiken.

Angebote beruhen auf den bei Besichtigung oder anhand der bereitgestellten Unterlagen erkennbaren Verhältnissen. Verdeckte Mängel, Feuchtigkeit, nicht tragfähige Schichten, Schadstoffe, Hohlstellen oder abweichende Maße können zusätzliche Maßnahmen erfordern. Solche Zusatzmaßnahmen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt, soweit nicht eine sofortige Sicherungsmaßnahme zwingend erforderlich ist.

8. Farben, Muster und Farrow & Ball Farbmischungen

Farbkarten, Bildschirmdarstellungen, Drucke und kleine Muster können durch Licht, Untergrund, Glanzgrad, Struktur, Charge, Trocknung und Umgebungsfarben anders wirken als die fertige Gesamtfläche. Maßgeblich sind vereinbarte Originalmuster, freigegebene Probeflächen und die Leistungsbeschreibung.

Individuell angemischte Farben werden erst nach verbindlicher Freigabe von Farbton und Menge hergestellt. Nach derzeitiger Geschäftspraxis werden hierfür ausschließlich Farrow & Ball Produkte nach dem Farrow & Ball Mischsystem abgetönt. Eigene Farbrezepturen oder eigene Farbprodukte unter dem Namen ISO Premium Finishes werden nicht hergestellt oder verkauft.

Soweit bei einem widerruflichen Verbrauchervertrag die gesetzlichen Voraussetzungen für eine individuell nach Kundenauswahl hergestellte Ware erfüllt sind, besteht für die betreffende Farbmischung kein Widerrufsrecht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben vollständig bestehen.

9. Warenverkauf, Abholung und Versand

Waren können in unseren Geschäftsräumen verkauft, nach Vorbestellung abgeholt sowie per Paket- oder Speditionsversand innerhalb Deutschlands geliefert werden. Bestellungen können insbesondere telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp vereinbart werden. Eine persönliche Lieferung durch uns ist nach der derzeitigen Geschäftspraxis nicht vorgesehen.

Abhol-, Liefer- und Versandtermine sowie Versandkosten ergeben sich aus der konkreten Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere zum Gefahrübergang bei Verbrauchern, bleiben unberührt.

10. Preise, Vorauszahlungen, Abschläge und Zahlung

Preise, Umsatzsteuer, Fahrt-, Liefer-, Versand-, Verpackungs-, Entsorgungs- und sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Kaufbeleg. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit sie im Voraus berechnet werden können.

Je nach Auftrag können unterschiedliche Zahlungsarten, Anzahlungen oder Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Zahlungsziele für die Schlussrechnung, Skonto sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Abzüge oder Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die konkrete vertragliche Vereinbarung. Fehlt eine besondere Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Termine und Leistungshindernisse

Verbindliche Termine müssen ausdrücklich vereinbart sein. Trocknungszeiten, fehlende bauseitige Vorleistungen, nicht erkennbare Untergrundprobleme, Materialengpässe, höhere Gewalt oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände können den Ablauf beeinflussen. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.

12. Abnahme und Mängelrechte

Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, wird die fertiggestellte Leistung nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Für Waren und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht verkürzt. Beanstandungen sollen nachvollziehbar beschrieben werden; bei Bedarf können Fotos die Prüfung erleichtern.

13. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte, noch nicht fest mit einem Grundstück oder Bauwerk verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ENOP GmbH, soweit dies rechtlich zulässig ist. Gesetzliche Regelungen über Verbindung, Verarbeitung und Eigentumsübergang bleiben unberührt.

14. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gilt der gesetzlich zulässige Haftungsmaßstab.

15. Widerrufsrecht und Arbeitsbeginn bei Verbrauchern

Verbraucher erhalten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung. Bei Verträgen, die ausschließlich in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht ohne besondere gesetzliche Grundlage regelmäßig kein Widerrufsrecht.

Nach der derzeitigen Geschäftspraxis beginnen wir bei Privatkunden bei einem widerruflichen Vertrag nicht vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit den Arbeiten. Ein vorzeitiger Arbeitsbeginn innerhalb dieser Frist ist nicht vorgesehen.

16. Keine freiwilligen Garantien

Über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus werden keine freiwilligen Garantien oder Haltbarkeitszusagen gewährt, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich eine gesonderte Garantie erklärt wird.

17. Verbraucherschlichtung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ein Gerichtsstand am Sitz der ENOP GmbH wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart.

19. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Stand

27. August 2026

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